Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1
Die Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich;
entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkenne ich nicht an, es
sei denn, ich hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt. Die Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn
ich in Kenntnis entgegenstehender oder von den
Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers
meiner Leistung vorbehaltlos ausführen.
1.2
Alle Vereinbarungen, die zwischen mir und dem Auftraggeber getroffen
werden, sind schriftlich niederzulegen.
1.3
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle
künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
2 Vertragsschluß,
Vertragsinhalt, nachträgliche Änderungen des Vertrags
2.1
Meine Angebote sind freibleibend. Solange nicht anders vereinbart, ist Tape It längstens 30 Tage an ein schriftliches Angebot gebunden. Diese Frist beginnt mit dem Tag, der als Datum auf dem schriftlichen Angebot angegeben ist.
2.2
Ich behalte mir nach Vertragsschluß Änderungen und
Abweichungen bezüglich des Vertragsgegenstands vor, soweit
diese für den Auftraggeber zumutbar sind. Dies gilt
insbesondere für technische Änderungen und Abweichungen
im zeitlichen Ablauf.
2.3
Kommt es bei Vertragsabschluß zu einem Irrtum, den ich nicht
verschuldet habe, z. B. auf Grund von Übermittlungsfehlern,
Mißverständnissen usw., so ist ein Schadensersatzanspruch
nach § 122 BGB ausgeschlossen.
2.4
Sollte ein Musikstück für einen schon erteilten Auftrag nicht zur Verwendung kommen, wird dieses als Layout gewertet und mit 60% der Auftragssumme berechnet. In diesem Falle bleiben Nutzungsrechte, Verbreitungsrechte und Urheberrecht auf Seiten von Tape It. Tape It hat in diesem Fall das Recht, das Musikstück uneingeschränkt für andere Projekte von Dritten zu nutzen und weiter zuverwerten.
3 Leistungszeit, Leistungsverzug
3.1
Die von mir angegebenen Fristen zur Erfüllung meiner
Leistungspflicht oder Fertigstellungstermine sind unverbindlich, es
sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
Auch verbindlich vereinbarte Termine sind nur dann Fixtermine, wenn
sie ausdrücklich als solche festgelegt wurden.
3.2
Die Einhaltung von Lieferterminen setzt die erforderliche Mitwirkung des
Auftraggebers und den Eingang vereinbarter Abschlagszahlungen voraus.
Für die Einhaltung der Erfüllungsfrist durch mich ist der
Zeitpunkt maßgebend, an dem die Leistungen mein
Unternehmens verlassen haben, also beispielsweise an den
ausstrahlenden Sender verschickt wurden oder - bei Abholung durch den
Auftraggeber - dem Auftraggeber die Versandbereitschaft
mitgeteilt worden ist. Leistungsverzögerungen auf Grund höherer
Gewalt oder durch für mich nicht vorhersehbare und durch mich
nicht verschuldete Ereignisse, die meine Leistungspflicht wesentlich
erschweren oder unmöglich machen - z. B. Betriebsstörungen,
Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik und Aussperrung, auch wenn sie
bei unseren Lieferanten eintreten - habe ich auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen
mich, die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Weise ich dem Auftraggeber
eine unzumutbare Leistungserschwerung für mich nach, bin ich
zudem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die
Behinderung länger als drei Monate, ist der Auftraggeber
nachangemessener Nachfristsetzung ebenfalls berechtigt, von dem
Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des
Auftraggebers sind in den vorgenannten Fällen der
Lieferverzögerung ausgeschlossen.
3.3
Befinde ich mich in Leistungsverzug und habe ich diesen zu vertreten, so
steht dem Auftraggeber eine Verzugsentschädigung höchstens
bis zu 20 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung
zu, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass er einen höheren
Schaden hat. Für atypische und nicht vorhersehbare oder vom
Auftraggeber beherrschbare Umstände hafte ich nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit und nur bis höchstens 20 % des
Rechnungswertes der vom Vorsatz betroffenen Leistung. Bei
gewöhnlicher Fahrlässigkeit hafte ich nicht. Weise ich
nach, dass ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe
entstanden ist, so hafte ich nur in dieser Höhe.
3.4
Setzt mir der Auftraggeber, nachdem ich in Verzug geraten bin, eine
angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach
fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Beruhte der Verzug auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit meinerseits, stehen dem Auftraggeber
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe
des vorhersehbaren Schadens zu, höchstens jedoch bis zu 20% des
Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung, es sei denn, der
Auftraggeber weist einen höheren Schaden nach. Weise ich nach,
dass ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden
ist, so hafte ich nur in dieser Höhe. Beruhte mein Verzug nur
auf leichter Fahrlässigkeit, ist meine Haftung auf 10% des
vorhersehbaren Schadens begrenzt. Eine weitergehende Haftung für
mich besteht nicht.
4 Leistungsumfang, Gefahrtragung, Annahmeverzug des Auftraggebers
4.1
Meine Leistung besteht in der Lieferung von Waren oder im Erbringen von
Dienstleistungen, vor allem Audio-Produktionen nach den Wünschen
des Auftraggebers.
4.2
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung von Waren geht auf den Auftraggeber über,
sobald ich den zu liefernden Gegenstand zum Versand bringe oder,
falls eine Versendung auf dem Postweg oder auf sonstige Weise
erfolgt, sobald die Ware mein Haus verläßt.
4.3
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung von Dienstleistungen geht auf den Auftraggeber über,
sobald ich die zu erbringende Dienstleistung zum Versand
bringe.Erfolgt eine Versendung per ISDN, Internet oder auf einem
Datenträger per Post oder Bote, geht die Gefahr auf den
Auftraggeber über, sobald meine Leistung mein Haus verläßt
oder weggeschickt wird.
4.4
Bei Annahmeverzug oder Verzögerungen meiner Leistung aus vom
Auftraggeber zu vertretenden Gründen geht die Gefahr eines
zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung meiner Leistung in dem Zeitpunkt auf den
Auftraggeber über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät,
spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem die Auslieferung bei
pflichtgemäßem Verhalten des Auftraggebers hätte
erfolgen können.
4.5
Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme oder Annahme in Verzug oder
verzögert sich meine Leistung in sonstiger Weise aus Gründen,
die der Auftraggeber zu vertreten hat oder auf dessen Wunsch, so
kann ich
die dadurch entstehenden Mehrkosten verlangen.
Insbesondere bin ich berechtigt, sofort meine Leistung in Rechnung
zu stellen. Der Auftraggeber ist zur sofortigen Zahlung der vom
Verzug betroffenen Leistung, gegebenenfalls nach meinem Ermessen,
auch nur zur Teilleistung, verpflichtet.
4.6
Nach Ablauf einer dem Auftraggeber zu setzenden Nachfrist von 2 Wochen
unter Hinweis auf meine Rechte bin ich berechtigt, von dem Vertrag
zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen.
4.7
Sollte mich der Kunde beauftragen meine Produktionen direkt an Dritte zu
übermitteln, ist meine Haftung auf die Höhe des
Rechnungsbetrages beschränkt. Bei Verwechselung und Irrtum wie
Auslieferung von falschen oder fehlerhaften Produktionen oder
falschen Angaben z.B. an Sender oder Presswerke, hafte ich höchstens
bis zum vereinbarten Rechnungsbetrag. Weitergehender Schadensersatz
ist ausgeschlossen.
5 Preise, Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
des Auftraggebers
5.1
Die in meiner Preisliste genannten Preise sind grundsätzlich
unverbindlich; erst mit Zugang einer Auftragsbestätigung beim
Auftraggeber mit den dort aufgeführten Preisen tritt eine
Vertragsbindung für mich ein. Preiserhöhungen sind danach
zulässig, wenn sie durch die Veränderung von nach
Vertragsschluß entstandenen preisbildenden Faktoren
gerechtfertigt sind und ich mich bei Eintritt der kostensteigernden
Faktoren nicht in Lieferverzug befinde. Bei Preiserhöhungen,
die die vertragsgemäß festgelegten Preise um mehr als 20 %
übersteigen, steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu.
5.2
Meine Preise verstehen sich ab Berlin ohne Transportkosten oder sonstige
Nebenkosten. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlich
vorgeschriebenen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.
5.3
Die Zahlungen sind in europäischer Währung (EUR) innerhalb 14
Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug frei auf meine Bank zu
leisten. Die Rechnungsstellung erfolgt, wenn nicht Abschlagszahlungen
vereinbart sind, mit der Meldung der Versandbereitschaft oder sobald
meine Leistung an den Auftraggeber versandt wird. Eine Zahlung ist
nur bewirkt, wenn ich über den Betrag endgültig verfügen
kann. Ich bin berechtigt, nach schriftlicher
Auftragsbestätigung eine Abschlagszahlung von 25 % der
Auftragssumme in Rechnung zu stellen. Geht der Produktionszeitraum
über 4 Wochen hinaus, erhöht sich die Abschlagszahlung auf
50 % der Auftragssumme. Die zweiten 25 % dieser Abschlagszahlung
werden nach Ablauf der 4 Wochen in Rechnung gestellt. Wechsel und
Schecks werden nur zahlungshalber
angenommen, Wechsel nur, wenn
wir dies vorher schriftlich vereinbart haben. Erfüllung tritt
bei Schecks und Wechseln erst ein mit Einlösung des Schecks bzw.
Wechsels und meiner Befreiung aus jeglicher Wechselhaftung.
5.4
Werden durch den Auftraggeber vereinbarte Zahlungstermine oder Fristen
überschritten, so sind wir, ohne dass es einer besonderen
Mahnung bedarf, berechtigt, Zinsen in Höhe des von den
Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene
Kontokorrentkredite zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren
Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.5
Die Aufrechnung gegen unsere Forderung kann nur mit unbestrittenen und
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erklärt
werden.
5.6
Dem Auftraggeber steht kein Zurückbehaltungsrecht zu, soweit es
nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.7
Eine Studiobuchung kann aus wichtigem Grund geändert oder storniert werden. Dies ist Tape It unverzüglich mitzuteilen, spätestens jedoch bis 48 Stunden vor dem vereibarten Termin. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei nicht rechtzeitiger Änderung/Storniereung eines Auftrags, ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu zahlen.
6 Vermögensverschlechterung, Verwertungsrecht
6.1
Tritt nach Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den
Vermögensverhältnissen des Auftraggebers ein oder ist uns
eine solche Verschlechterung trotz verkehrsüblicher Sorgfalt
erst nach Vertragsschluß bekannt geworden, haben wir das Recht,
unsere Leistung zu verweigern, bis der Auftraggeber sämtliche
Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis erfüllt oder uns
angemessene Sicherheit geleistet hat. Erfüllt der Auftraggeber
trotz angemessener Nachfristsetzung und Ablehnungs androhung diese
Forderungen nicht und leistet er auch keine Sicherheit, so sind wir
nach unserer Wahl zum Vertragsrücktritt oder zur Forderung von
Schadensersatz berechtigt.
7 Urheberrecht, Rechte Dritter
7.1
Der Auftraggeber stellt mich von sämtlichen Ansprüchen Dritter
frei. Er ist verpflichtet, bezüglich des zur Verfügung
gestellten Materials das Copyright sowie Rechte Dritter zu
beachten.
Ich bin nicht verpflichtet, in jedem Einzelfall zu
prüfen, ob Ansprüche Dritter bestehen. Auf Verlangen ist
der Auftraggeber verpflichtet nachzuweisen, dass die Verwendung des
von ihm gelieferten Materials urheberrechtlich zulässig ist.
7.2
Für Tonmaterial welches ich selbst erstelle oder von Dritten erwerbe
oder welches mich sonst für die Erstellung einer Produktion
erreicht, bin ich nur verpflichtet, im für mein Unternehmen
üblichen Umfang bestehende Urheberrechte Dritter zu prüfen.
Eine genaue Einzelfallprüfung ist von mir nicht geschuldet. Für
dieses erworbene oder in sonstiger Weise erhaltenes Material stellt
mich der Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die
im Zusammenhang mit einem Urheberrecht stehen, frei, es sei denn,
dass mir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl
vorzuwerfen ist.
7.3
An allen von mir gefertigten Scripten und Produktionen behalte
ausschließlich ich das Urheberrecht. Ich übertrage nur
die Nutzungsrechte an dem geschaffenen Werk ab Auslieferungsdatum für
ein Jahr auf den Auftraggeber und für den vereinbarten Zweck. Im
Voraus aufschiebend bedingt dadurch, dass der Auftraggeber mein
Produkt in vollem Umfang bezahlt. Der Auftraggeber ist berechtigt,
seinerseits Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu
übertragen oder an sie abzutreten, sobald er selbst wirksam
Inhaber geworden ist.
7.4
Tape It ist berechtigt, die im Rahmen von Aufträgen und Produktionen entstandenen Produkte ohne Entgelt zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Dies gilt insbesondere für die eigene Internetpräsenz (oder marketingorientierte Veröffentlichungen auf Plattformen wie z.B. www.youtube.com). Der Name des Auftragsgebers darf im Rahmen der Eigenwerbung genannt werden.
8 Datensicherheit, Geheimhaltung, Datenschutz
8.1
Der Auftraggeber ist verpflichtet, von allen Daten, die er - gleichgültig
in welcher Form an mich sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. Ich
bin nicht verpflichtet, meinerseits ebenfalls Sicherheitskopien zu
erstellen.
8.2
Mir übergebene Informationen gelten als vertraulich. Soweit ich
Dritte zur Erfüllung meiner Leistung einschalte, bin ich berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offenzulegen, soweit dies für
den Vertragszweck erforderlich ist.
8.3
Dem Kunden ist bekannt, dass bei einer Versendung von Daten per eMail die
Vertraulichkeit nicht gewahrt werden kann, weil die eMails frei
einsehbar sind durch Dritte. Ich werden insofern von meiner Pflicht
zur Geheimhaltung befreit.
9 Gewährleistung
9.1
Der Kunde hat bei Erhalt der Produktion sofort zu prüfen, ob das
gefertigte Produkt unter den zuvor festgelegten Voraussetzungen
einwandfrei ist. Mängel an einer Produktion oder an gelieferten
Waren sind mir unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
von acht Tagen nach der Lieferung oder, wenn ein Mangel später
auftritt, binnen einer Woche nach ihrem Auftreten schriftlich anzuzeigen.
Soweit ein von mir zu vertretender Mangel vorliegt, bin ich nach
meiner Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung
berechtigt. Eine weitergehende Gewährleistungspflicht besteht
nicht. Ich hafte nicht für Fehler, die durch Einwirkung oder
einen Eingriff des Auftraggebers oder eines Dritten entstehen.
9.2
Ich bin berechtigt, Mängelbeseitigung auch durch Dritte ausführen
zu lassen.
9.3
Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass meine
Produktionen tatsächlich bei Sendern des Auftraggebers
Verwendung finden können. Die Ausstattung und der Zustand der
Sender des Auftraggebers (z.B. durch Klangveränderungen) liegen
ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, salvatorische Klausel
10.1
Erfüllungsort für meine Leistung und für die Zahlungspflicht des
Auftraggebers ist, soweit dies wirksam vereinbart werden kann, für
beide Vertragspartner ausschließlich mein Geschäftssitz.
10.2
Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist,
soweit ein Gerichtsstand vereinbart werden kann, der Sitz meines
Unternehmens oder nach meiner Wahl auch der Sitz des Kunden.
Vorstehende Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch gegenüber
Auftraggebern mit Sitz im Ausland.
10.3
Für alle Rechte und Pflichten aus dem zwischen uns und dem Kunden
bestehenden Vertragsverhältnis kommt ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung.
10.4
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten
sich, an Stelle der unwirksamen Vereinbarung eine wirksame zu
treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommt.
Das gleiche gilt sinngegemäß für eine Regelungslücke.
Dominic Hofmeister – Tape It - 2009
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