Tape It Logo
Login

Benutzername:



Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Die Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkenne ich nicht an, es sei denn, ich hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn ich in Kenntnis entgegenstehender oder von den Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers meiner Leistung vorbehaltlos ausführen.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen mir und dem Auftraggeber getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.

2 Vertragsschluß, Vertragsinhalt, nachträgliche Änderungen des Vertrags

2.1 Meine Angebote sind freibleibend. Solange nicht anders vereinbart, ist Tape It längstens 30 Tage an ein schriftliches Angebot gebunden. Diese Frist beginnt mit dem Tag, der als Datum auf dem schriftlichen Angebot angegeben ist.

2.2 Ich behalte mir nach Vertragsschluß Änderungen und Abweichungen bezüglich des Vertragsgegenstands vor, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind. Dies gilt insbesondere für technische Änderungen und Abweichungen im zeitlichen Ablauf.

2.3 Kommt es bei Vertragsabschluß zu einem Irrtum, den ich nicht verschuldet habe, z. B. auf Grund von Übermittlungsfehlern, Mißverständnissen usw., so ist ein Schadensersatzanspruch nach § 122 BGB ausgeschlossen.

2.4 Sollte ein Musikstück für einen schon erteilten Auftrag nicht zur Verwendung kommen, wird dieses als Layout gewertet und mit 60% der Auftragssumme berechnet. In diesem Falle bleiben Nutzungsrechte, Verbreitungsrechte und Urheberrecht auf Seiten von Tape It. Tape It hat in diesem Fall das Recht, das Musikstück uneingeschränkt für andere Projekte von Dritten zu nutzen und weiter zuverwerten.

3 Leistungszeit, Leistungsverzug

3.1 Die von mir angegebenen Fristen zur Erfüllung meiner Leistungspflicht oder Fertigstellungstermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Auch verbindlich vereinbarte Termine sind nur dann Fixtermine, wenn sie ausdrücklich als solche festgelegt wurden.

3.2 Die Einhaltung von Lieferterminen setzt die erforderliche Mitwirkung des Auftraggebers und den Eingang vereinbarter Abschlagszahlungen voraus. Für die Einhaltung der Erfüllungsfrist durch mich ist der Zeitpunkt maßgebend, an dem die Leistungen mein Unternehmens verlassen haben, also beispielsweise an den ausstrahlenden Sender verschickt wurden oder - bei Abholung durch den Auftraggeber - dem Auftraggeber die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder durch für mich nicht vorhersehbare und durch mich nicht verschuldete Ereignisse, die meine Leistungspflicht wesentlich erschweren oder unmöglich machen - z. B. Betriebsstörungen, Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik und Aussperrung, auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten - habe ich auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen mich, die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Weise ich dem Auftraggeber eine unzumutbare Leistungserschwerung für mich nach, bin ich zudem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Auftraggeber nachangemessener Nachfristsetzung ebenfalls berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in den vorgenannten Fällen der Lieferverzögerung ausgeschlossen.

3.3 Befinde ich mich in Leistungsverzug und habe ich diesen zu vertreten, so steht dem Auftraggeber eine Verzugsentschädigung höchstens bis zu 20 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung zu, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass er einen höheren Schaden hat. Für atypische und nicht vorhersehbare oder vom Auftraggeber beherrschbare Umstände hafte ich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nur bis höchstens 20 % des Rechnungswertes der vom Vorsatz betroffenen Leistung. Bei gewöhnlicher Fahrlässigkeit hafte ich nicht. Weise ich nach, dass ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist, so hafte ich nur in dieser Höhe.

3.4 Setzt mir der Auftraggeber, nachdem ich in Verzug geraten bin, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Beruhte der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit meinerseits, stehen dem Auftraggeber Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens zu, höchstens jedoch bis zu 20% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung, es sei denn, der Auftraggeber weist einen höheren Schaden nach. Weise ich nach, dass ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist, so hafte ich nur in dieser Höhe. Beruhte mein Verzug nur auf leichter Fahrlässigkeit, ist meine Haftung auf 10% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Eine weitergehende Haftung für mich besteht nicht.

4 Leistungsumfang, Gefahrtragung, Annahmeverzug des Auftraggebers

4.1 Meine Leistung besteht in der Lieferung von Waren oder im Erbringen von Dienstleistungen, vor allem Audio-Produktionen nach den Wünschen des Auftraggebers.

4.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung von Waren geht auf den Auftraggeber über, sobald ich den zu liefernden Gegenstand zum Versand bringe oder, falls eine Versendung auf dem Postweg oder auf sonstige Weise erfolgt, sobald die Ware mein Haus verläßt.

4.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung von Dienstleistungen geht auf den Auftraggeber über, sobald ich die zu erbringende Dienstleistung zum Versand bringe.Erfolgt eine Versendung per ISDN, Internet oder auf einem Datenträger per Post oder Bote, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald meine Leistung mein Haus verläßt oder weggeschickt wird.

4.4 Bei Annahmeverzug oder Verzögerungen meiner Leistung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung meiner Leistung in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät, spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem die Auslieferung bei pflichtgemäßem Verhalten des Auftraggebers hätte erfolgen können.

4.5 Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme oder Annahme in Verzug oder verzögert sich meine Leistung in sonstiger Weise aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder auf dessen Wunsch, so kann ich
die dadurch entstehenden Mehrkosten verlangen. Insbesondere bin ich berechtigt, sofort meine Leistung in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber ist zur sofortigen Zahlung der vom Verzug betroffenen Leistung, gegebenenfalls nach meinem Ermessen, auch nur zur Teilleistung, verpflichtet.

4.6 Nach Ablauf einer dem Auftraggeber zu setzenden Nachfrist von 2 Wochen unter Hinweis auf meine Rechte bin ich berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4.7 Sollte mich der Kunde beauftragen meine Produktionen direkt an Dritte zu übermitteln, ist meine Haftung auf die Höhe des Rechnungsbetrages beschränkt. Bei Verwechselung und Irrtum wie Auslieferung von falschen oder fehlerhaften Produktionen oder falschen Angaben z.B. an Sender oder Presswerke, hafte ich höchstens bis zum vereinbarten Rechnungsbetrag. Weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

5 Preise, Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers

5.1 Die in meiner Preisliste genannten Preise sind grundsätzlich unverbindlich; erst mit Zugang einer Auftragsbestätigung beim Auftraggeber mit den dort aufgeführten Preisen tritt eine Vertragsbindung für mich ein. Preiserhöhungen sind danach zulässig, wenn sie durch die Veränderung von nach Vertragsschluß entstandenen preisbildenden Faktoren gerechtfertigt sind und ich mich bei Eintritt der kostensteigernden Faktoren nicht in Lieferverzug befinde. Bei Preiserhöhungen, die die vertragsgemäß festgelegten Preise um mehr als 20 % übersteigen, steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu.

5.2 Meine Preise verstehen sich ab Berlin ohne Transportkosten oder sonstige Nebenkosten. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.

5.3 Die Zahlungen sind in europäischer Währung (EUR) innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug frei auf meine Bank zu leisten. Die Rechnungsstellung erfolgt, wenn nicht Abschlagszahlungen vereinbart sind, mit der Meldung der Versandbereitschaft oder sobald meine Leistung an den Auftraggeber versandt wird. Eine Zahlung ist nur bewirkt, wenn ich über den Betrag endgültig verfügen kann. Ich bin berechtigt, nach schriftlicher Auftragsbestätigung eine Abschlagszahlung von 25 % der Auftragssumme in Rechnung zu stellen. Geht der Produktionszeitraum über 4 Wochen hinaus, erhöht sich die Abschlagszahlung auf 50 % der Auftragssumme. Die zweiten 25 % dieser Abschlagszahlung werden nach Ablauf der 4 Wochen in Rechnung gestellt. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber
angenommen, Wechsel nur, wenn wir dies vorher schriftlich vereinbart haben. Erfüllung tritt bei Schecks und Wechseln erst ein mit Einlösung des Schecks bzw. Wechsels und meiner Befreiung aus jeglicher Wechselhaftung.

5.4 Werden durch den Auftraggeber vereinbarte Zahlungstermine oder Fristen überschritten, so sind wir, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf, berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5.5 Die Aufrechnung gegen unsere Forderung kann nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erklärt werden.

5.6 Dem Auftraggeber steht kein Zurückbehaltungsrecht zu, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5.7 Eine Studiobuchung kann aus wichtigem Grund geändert oder storniert werden. Dies ist Tape It unverzüglich mitzuteilen, spätestens jedoch bis 48 Stunden vor dem vereibarten Termin. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei nicht rechtzeitiger Änderung/Storniereung eines Auftrags, ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu zahlen.

6 Vermögensverschlechterung, Verwertungsrecht

6.1 Tritt nach Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers ein oder ist uns eine solche Verschlechterung trotz verkehrsüblicher Sorgfalt erst nach Vertragsschluß bekannt geworden, haben wir das Recht, unsere Leistung zu verweigern, bis der Auftraggeber sämtliche Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis erfüllt oder uns angemessene Sicherheit geleistet hat. Erfüllt der Auftraggeber trotz angemessener Nachfristsetzung und Ablehnungs androhung diese Forderungen nicht und leistet er auch keine Sicherheit, so sind wir nach unserer Wahl zum Vertragsrücktritt oder zur Forderung von Schadensersatz berechtigt.

7 Urheberrecht, Rechte Dritter

7.1 Der Auftraggeber stellt mich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Er ist verpflichtet, bezüglich des zur Verfügung gestellten Materials das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten.
Ich bin nicht verpflichtet, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob Ansprüche Dritter bestehen. Auf Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet nachzuweisen, dass die Verwendung des von ihm gelieferten Materials urheberrechtlich zulässig ist.

7.2 Für Tonmaterial welches ich selbst erstelle oder von Dritten erwerbe oder welches mich sonst für die Erstellung einer Produktion erreicht, bin ich nur verpflichtet, im für mein Unternehmen üblichen Umfang bestehende Urheberrechte Dritter zu prüfen. Eine genaue Einzelfallprüfung ist von mir nicht geschuldet. Für dieses erworbene oder in sonstiger Weise erhaltenes Material stellt mich der Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit einem Urheberrecht stehen, frei, es sei denn, dass mir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl vorzuwerfen ist.

7.3 An allen von mir gefertigten Scripten und Produktionen behalte ausschließlich ich das Urheberrecht. Ich übertrage nur die Nutzungsrechte an dem geschaffenen Werk ab Auslieferungsdatum für ein Jahr auf den Auftraggeber und für den vereinbarten Zweck. Im Voraus aufschiebend bedingt dadurch, dass der Auftraggeber mein Produkt in vollem Umfang bezahlt. Der Auftraggeber ist berechtigt, seinerseits Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder an sie abzutreten, sobald er selbst wirksam Inhaber geworden ist.

7.4 Tape It ist berechtigt, die im Rahmen von Aufträgen und Produktionen entstandenen Produkte ohne Entgelt zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Dies gilt insbesondere für die eigene Internetpräsenz (oder marketingorientierte Veröffentlichungen auf Plattformen wie z.B. www.youtube.com). Der Name des Auftragsgebers darf im Rahmen der Eigenwerbung genannt werden.

8 Datensicherheit, Geheimhaltung, Datenschutz

8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, von allen Daten, die er - gleichgültig in welcher Form an mich sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. Ich bin nicht verpflichtet, meinerseits ebenfalls Sicherheitskopien zu erstellen.

8.2 Mir übergebene Informationen gelten als vertraulich. Soweit ich Dritte zur Erfüllung meiner Leistung einschalte, bin ich berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offenzulegen, soweit dies für den Vertragszweck erforderlich ist.

8.3 Dem Kunden ist bekannt, dass bei einer Versendung von Daten per eMail die Vertraulichkeit nicht gewahrt werden kann, weil die eMails frei einsehbar sind durch Dritte. Ich werden insofern von meiner Pflicht zur Geheimhaltung befreit.

9 Gewährleistung

9.1 Der Kunde hat bei Erhalt der Produktion sofort zu prüfen, ob das gefertigte Produkt unter den zuvor festgelegten Voraussetzungen einwandfrei ist. Mängel an einer Produktion oder an gelieferten Waren sind mir unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach der Lieferung oder, wenn ein Mangel später auftritt, binnen einer Woche nach ihrem Auftreten schriftlich anzuzeigen. Soweit ein von mir zu vertretender Mangel vorliegt, bin ich nach meiner Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Eine weitergehende Gewährleistungspflicht besteht nicht. Ich hafte nicht für Fehler, die durch Einwirkung oder einen Eingriff des Auftraggebers oder eines Dritten entstehen.

9.2 Ich bin berechtigt, Mängelbeseitigung auch durch Dritte ausführen zu lassen.

9.3 Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass meine Produktionen tatsächlich bei Sendern des Auftraggebers Verwendung finden können. Die Ausstattung und der Zustand der Sender des Auftraggebers (z.B. durch Klangveränderungen) liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, salvatorische Klausel

10.1 Erfüllungsort für meine Leistung und für die Zahlungspflicht des Auftraggebers ist, soweit dies wirksam vereinbart werden kann, für beide Vertragspartner ausschließlich mein Geschäftssitz.

10.2 Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit ein Gerichtsstand vereinbart werden kann, der Sitz meines Unternehmens oder nach meiner Wahl auch der Sitz des Kunden. Vorstehende Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch gegenüber Auftraggebern mit Sitz im Ausland.

10.3 Für alle Rechte und Pflichten aus dem zwischen uns und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnis kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung.

10.4 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Vereinbarung eine wirksame zu treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt sinngegemäß für eine Regelungslücke.

Dominic Hofmeister – Tape It - 2009



» AGBs als PDF (Acrobat Reader)

» Diese Seite drucken

» nach oben


sitemap | impressum | ©2006 - 2009 Dominic Hofmeister | www.tape-it.net